Häufig gestellte Fragen

Wie finde ich eine Geschäftsidee, die zu mir passt?


Oft werden wir gefragt, woher man eine gute Geschäftsidee bekommt. Hierauf gibt es  - leider – keine eindeutige Antwort. Aber es gibt Lösungsansätze:

Erfolgreiche Geschäftsideen

  • setzen sich mit den Bedürfnissen, Wünschen und Zielen ihrer Kunden auseinander und sprechen diese gezielt an,
  • gehen vom Problem des Kunden aus, nicht vom Können des Unternehmers,
  • haben einen konkreten Kundennutzen,
  • sind oft auch Kopien bestehender Angebote, differenzieren sich aber von den Angeboten der Konkurrenz und sind somit nur schwer austauschbar,
  • setzen auf aktuelle Trends und sind ihrer Zeit voraus


Die zu Ihnen passende Geschäftsidee basiert meist auf einer Stärke, die Sie (bewusst oder noch unbewusst) besitzen.
Fragen Sie sich:    

  • Welche Erfahrungen habe ich?
  • Was ist mein „Handwerkszeug“?
  • Was fasziniert mich?
  • Was brauche ich? Können das auch andere brauchen?
  • Wer kann von meiner Arbeit profitieren?
  • Habe ich ein gutes Gefühl, wenn ich das Angebot, diese Leistung verkaufe?

Die nachfolgende Infografik zeigt, dass die meisten Gründungen ohne Innovationen auskommen / Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2014

gruendungsmonitor

Wozu braucht man einen Businessplan


Mit dem Businessplan gewinnen Sie Unterstützer und Geldgeber für Ihr Vorhaben, indem Sie  u.a. die Geschäftsidee überzeugend
darlegen, Zielgruppen definieren, Chancen und Risiken gegeneinander abwägen und die Finanzierbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit erläutern.

Immer wieder werden wir gefragt, ob wir für die unterschiedlichsten Gründungen nicht jeweils einen Muster-Businessplan erarbeiten und zum Download bereitstellen könnten. Natürlich könnten wir das. Doch jede Gründung ist so individuell wie der Gründer selbst, und deshalb erarbeiten wir die Businesspläne gemeinsam mit dem Gründer entsprechend seiner Voraussetzungen und Zielstellungen. 

Gern stellen wir Ihnen jedoch ein Beispiel für den Aufbau eines gut strukturierten Businessplanes als Download zur Verfügung.

Hier können Sie sich das Muster eines Businessplanes herunterladen

Welche Zuschüsse gibt es für Existenzgründer

 
a) Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit für Gründungen aus ALG I

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und eine hauptberufliche Selbständigkeit anstreben, könnte der Gründungszuschuss für Sie ein interessantes Fördermittel sein. Hier können Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, d.h. aus dem Bezug von ALG I, gefördert werden, wenn sie in eine tragfähige Vollexistenzen führen. Als Gründer sollten Sie für die Zukunft also dauerhaft mit Gewinn rechnen können.

Die Förderung ist vor der Gründung bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist eine Ermessensleistung. Als Zahlungsvoraussetzung sind die Geschäftstätigkeit sowie die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachzuweisen. Die Tragfähigkeitsbestätigung wird auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes von den zuständigen Kammern (IHK, HWK), Steuerberatern bzw. Unternehmensberatern ausgestellt. Bitte erfragen Sie in diesem Zusammenhang die Ihnen dadurch entstehenden Kosten.

Der Gründungszuschuss kann über insgesamt 15 Monate gezahlt werden. Er soll in einer ersten Förderphase den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer gewährleisten. In einer zweiten Förderphase sichert sie nur noch den Sozialversicherungsschutz. Seit dem 01.01.2012 besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung!

1. Phase:    
Der Gründer kann über einen Zeitraum von 6 Monaten einen Zuschuss in Höhe seines bisherigen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 € erhalten. Wichtig: zum Gründungstermin besteht ein Restanspruch auf ALG I in Höhe von 150 Tagen.

2. Phase:                
Der Gründer erhält eine Pauschale in Höhe von 300 €  für den Zeitraum von 9 Monaten. Dieser Zuschuss muss vor Ablauf der Leistungen aus der Phase eins beantragt werden, die Zahlung soll von einer positiven Unternehmensentwicklung abhängig gemacht werden.


b) Einstiegsgeld vom Jobcenter für Gründungen aus ALG II
    
Gründer aus ALG II haben die Möglichkeit, beim zuständigen Jobcenter Einstiegsgeld nach §16b SGB II zu beantragen. Für Investitionen bis 5.000 € besteht außerdem die Chance, Zuschüsse oder Darlehen nach §16c zu erhalten.

Welche Versicherungen braucht ein Unternehmensgründer?


Eine Unternehmensgründung kostet Geld. Und da schaut man, wo man sparen kann. Das ist auch unbedingt richtig so.

Versicherungen sind notwendig. Ein unzureichender Versicherungsschutz kann die Existenz Ihres Unternehmens und Ihre eigene gefährden. Überflüssige Versicherungen hingegen kosten viel Geld. Doch welche Versicherungen brauche ich als Existenzgründer wirklich?
Überlegen Sie daher, welche Risiken Sie absichern müssen, und welche Sie gegebenenfalls alleine tragen können. Der Überlegungen sollten dabei dahin gehen, wie hoch die Schadenswahrscheinlichkeit ist und welches Ausmaß ein eintretender Schaden annehmen könnte. Im Grundsatz gilt: Große Risiken werden abgesichert, kleine kann man selber tragen.
Natürlich spielt die familiäre Situation eine große Rolle. Haben Sie Partner oder Kinder, tragen Sie eine ganz andere Verantwortung, als wenn Sie alleine leben und für Niemanden sorgen müssen.

Die nachfolgende Aufstellung enthält die wichtigsten Versicherungen und soll Sie in Ihren ersten Überlegungen unterstützen. Bitte lassen sie sich in jedem Fall beraten.

Übrigens: Wir arbeiten in Versicherungsfragen eng mit einem Partner unseres Vertrauens zusammen. Herr Oliver Raum ist Makler und berät Sie kompetent und umfassend.

Kranken- und Pflegeversicherung
Das sind Pflichtversicherungen und unbedingt notwendig. Ob Sie die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine Private Krankenversicherung wählen, ist Ihre Entscheidung.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir zählen Sie zu den unbedingt notwendigen Versicherungen, da das Eintreten der Berufsunfähigkeit existenzgefährdend ist.

Altersvorsorge

Sehr wichtig. Je eher hier begonnen wird, desto besser.

Unfallversicherung

Nicht unbedingt notwendig. Dennoch sind die meisten Bürger gegen Unfall versichert. Private Policen gelten meist rund um die Uhr und weltweit.
Die Berufsgenossenschaften übrigens sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für manche Unternehmer gibt es hier die Pflicht zur Beitragszahlung. Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern.

Haftpflichtversicherungen

Sie gibt es für die Privatperson und den Unternehmer, und sie sind unbedingt notwendig. In verschiedenen Branchen ist die Betriebshaftpflicht Voraussetzung für den Beginn der Geschäftstätigkeit.
Geschäftsinhaltsversicherung/ Betriebsunterbrechungsversicherung/ Elektronikversicherung
Die Notwendigkeit hängt von der Art des Geschäftsbetriebes ab und dem maximalen Schaden, der eintreten könnte

Rechtsschutzversicherung

Abhängig von der Art des Unternehmens ab. Da die Deutschen immer klagefreudiger werden, wird diese Versicherung immer sinnvoller.

Beratungsförderung vor Gründung (Vorgründungsberatung)


Sie wollen ein Unternehmen ein Unternehmen gründen und brauchen Unterstützung durch professionelle Unterstützung?

Vorgründungsberatungen werden je nach Bundesland in unterschiedlichem Umfang unterstützt bzw. bezuschusst.
Im Bundesland Brandenburg zum Beispiel gibt es hierfür die Regionalen Lotsendienste. Ansprechpartner sind u.a.

IHK Bildungszentrum Cottbus GmbH
Region Cottbus
WEQUA Lauchhammer GmbH Landkreis OSL
BTU Cottbus Senftenberg 
Gründungservice an den Hochschulen
Centrum für Innovation und Technologie GmbH 
Landkreis Spree Neiße
Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Elbe-Elster mbH Landkreis Elbe Elster


In Sachsen kann die Beratungsförderung über  die Sächsische Aufbaubank genutzt werden.
Ansprechpartner sind hier:

  • für die Erstberatung: die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) bzw. der Landesverband der Freien Berufe (LFB)
  • für die Bearbeitung des Förderantrages: die SAB

Fragen Sie uns, was für Sie möglich ist. 035755 - 55577

Beratungsförderung nach Gründung (Unternehmensberatung)


Ab 2016 wird die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen – neu ausgerichtet.

Das neue Programm heißt „Förderung unternehmerischen Know-hows" und fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen.
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind.


Wer wird gefördert?

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an:

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.


Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Die Fördersätze sind wie folgt:

  • 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
  • 60 % Region Lüneburg
  • 50 % alle übrigen Regionen
  • 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort


Übersicht zu den Förderhöhen

Unternehmensart Bemessungsgrundlage
Fördersatz 
maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euro
80% 
60%
50%
3.200 Euro
2.400 Euro
2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euro 80% 
60%
50%
2.400 Euro
1.800 Euro
1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 Euro  90% 2.700 Euro


Was wird gefördert?


a) Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen mit Inhalten zu

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen und
  • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

b) Spezielle Beratungen

  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Hierbei geht es vor allem darum, strukturellen Ungleichheiten Rechnung zu tragen.


c) Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.


Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen (nicht der oder die Berater). Wir unterstützen Sie hierbei jedoch gern. Der Antrag ist vor Beratungsbeginn zustellen, eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

 

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen ab 2016)

Regionale Ansprechpartner für das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“


IHK und Handwerkskammer sind deutschlandweit in das Programm  integriert. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben - 035755 - 55577
Sie finden hier einige der Ansprechpartner.

 

Industrie- und Handelskammer Cottbus

03046 Cottbus
Goethestraße 1
Ansprechpartner: Bernd Hahn
Telefon: 0355 365-1400
E-Mail:  hahn@cottbus.ihk.de

03046 Cottbus
Goethestraße 1
Ansprechpartner: Heidrun Schöpe
Telefon: 0355 365-303
E-Mail:  schoepe@cottbus.ihk.de

01968 Senftenberg
Töpferstr. 2
Ansprechpartner: Dan Hoffmann
Telefon: 0355 365-3200
E-Mail:  dan.hoffmann@cottbus.ihk.de

01968 Senftenberg
Töpferstr. 2
Ansprechpartner: Marcel Petermann
Telefon: 0355 365-3202
E-Mail:  petermann@cottbus.ihk.de

 

 

Industrie- und Handelskammer Dresden

01239 Dresden
Langer Weg 4
Ansprechpartner: Marcus Dämmig
Telefon: 0351 2802-124
E-Mail:  daemmig.marcus@dresden.ihk.de  

01239 Dresden
Langer Weg 4
Ansprechpartner: Grit Fischer
Telefon: 0351 2802-123
E-Mail:  fischer.grit@dresden.ihk.de

01239 Dresden
Langer Weg 4
Ansprechpartner: Manuela Glöckner
Telefon: 0351 2802-123
E-Mail:  gloeckner.manuela@dresden.ihk.de

                        

01239 Dresden
Langer Weg 4
Ansprechpartner: Manuela Gogsch
Telefon: 0351 2802-133
E-Mail:  gogsch.manuela@dresden.ihk.de

 

 

Handwerkskammer Cottbus

03046 Cottbus
Altmarkt 17
Ansprechpartner: Anja Kappa
Telefon: 0355 7835159
Fax: 0355 7835284
E-Mail:  gogsch.manuela@dresden.ihk.de

 

 

Handwerkskammer Dresden

01099 Dresden
Am Lagerplatz 8
Ansprechpartner: Kerstin Winkler
Telefon: 0351 4640474
Fax: 0351 344640474
E-Mail:  kerstin.winkler@hwk-dresden.de



Rechtsformen


Mit der Gründung wählen wir eine der unten genannten Rechtsformen. Die Übersicht ist dem Existenzgründungsportal des BMWi entnommen (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, siehe auch unter www.existenzgruender.de.
Jede Rechtsform hat andere haftungs- und steuerrechtliche Konsequenzen.

Rechtsformen für Ein-Personen-Gründungen:

  • Einzelunternehmen
  • Ein-Personen-GmbH
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • Ein-Personen-AG

Hier sei mir noch der Hinweis gestattet, dass die im Zusammenhang mit den Hartz-Reformen beworbene und massenhaft gegründete ICH-AG stets ein Einzelunternehmen war. Sie ist nicht mit der oben angeführten Ein-Personen-AG zu verwechseln.


Personengesellschaften:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
  • GmbH & Co. KG


Kapitalgesellschaften:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • Kleine Aktiengesellschaft (AG)


An dieser Stelle will ich nur auf die zum Gründungstermin am meisten gewählten Rechtsformen näher eingehen:  das Einzelunternehmen und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Doch auch hier sind die Ausführungen nur knapp, denn das Internet und auch wir als Berater informieren Sie gern ganz ausführlich.

Das Einzelunternehmen
Jeder, der ein Gewerbe anmeldet oder als Freiberufler den Weg in die Selbständigkeit geht, und sonst nichts anderes verfügt, gründet ein  Einzelunternehmen. Das gilt auch für das sogenannte Nebengewerbe. Wer ein Einzelunternehmen führt, haftet für das, was er unternehmerisch tut, uneingeschränkt mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen. Überlegen Sie deshalb, wie hoch Ihre Risiken sind. Haben Sie regelmäßig mit großen Beträgen und Haftungsrisiken zu tun, könnte die Wahl einer Rechtsform mit beschränkter Haftung (UG bzw. GmbH) sinnvoll sein.
Bitte denken Sie auch immer daran, betriebliche Risiken durch geeignete Versicherungen zu minimieren.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, und sie entsteht automatisch, wenn mindesten zwei Personen etwas gemeinsam unternehmen wollen und Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anmelden.
Die GbR ist geeignet für jede Form einfacher Zusammenarbeit. Die Gründung erfordert kein Mindestkapital und auch keinen Gesellschaftervertrag, es ist jedoch empfehlenswert, einen schriftlichen Gesellschaftervertrag abzuschließen.
Bemerkenswert und risikobehaftet ist jedoch der Umstand, dass die Gesellschafter unmittelbar und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der GbR mit ihrem gesamten Vermögen haften. Das heißt, Sie haften nicht nur für das, was Sie tun oder unterlassen, sondern auch für das, was ihr Gesellschafter/ Ihre Gesellschafter tun oder auch nicht tun. Aus diesem Grund würde ich persönlich nie eine GbR gründen.
Aber Achtung, auch bei gemeinsamer Auftragsbearbeitung in Form einer Kooperation können wir von dem Kunden als GbR gesehen werden.  Deshalb ist in diesen Fällen wichtig, dass wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder von uns in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet.