Mit der Gründung wählen wir eine der unten genannten Rechtsformen. Die Übersicht ist dem Existenzgründungsportal des BMWi entnommen (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, siehe auch unter www.existenzgruender.de. Jede Rechtsform hat andere haftungs- und steuerrechtliche Konsequenzen.
Rechtsformen für Ein-Personen-Gründungen:
- Einzelunternehmen
- Ein-Personen-GmbH
- UG (haftungsbeschränkt)
- Ein-Personen-AG
Hier sei mir noch der Hinweis gestattet, dass die im Zusammenhang mit den Hartz-Reformen beworbene und massenhaft gegründete ICH-AG stets ein Einzelunternehmen war. Sie ist nicht mit der oben angeführten Ein-Personen-AG zu verwechseln.
Personengesellschaften:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
- GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- UG (haftungsbeschränkt)
- Kleine Aktiengesellschaft (AG)
An dieser Stelle will ich nur auf die zum Gründungstermin am meisten gewählten Rechtsformen näher eingehen: das Einzelunternehmen und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Doch auch hier sind die Ausführungen nur knapp, denn das Internet und auch wir als Berater informieren Sie gern ganz ausführlich.
Das Einzelunternehmen
Jeder, der ein Gewerbe anmeldet oder als Freiberufler den Weg in die Selbständigkeit geht, und sonst nichts anderes verfügt, gründet ein Einzelunternehmen. Das gilt auch für das sogenannte Nebengewerbe. Wer ein Einzelunternehmen führt, haftet für das, was er unternehmerisch tut, uneingeschränkt mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen bis zu den gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenzen. Überlegen Sie deshalb, wie hoch Ihre Risiken sind. Haben Sie regelmäßig mit großen Beträgen und Haftungsrisiken zu tun, könnte die Wahl einer Rechtsform mit beschränkter Haftung (UG bzw. GmbH) sinnvoll sein.
Bitte denken Sie auch immer daran, betriebliche Risiken durch geeignete Versicherungen zu minimieren.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, und sie entsteht automatisch, wenn mindesten zwei Personen etwas gemeinsam unternehmen wollen und Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anmelden.
Die GbR ist geeignet für jede Form einfacher Zusammenarbeit. Die Gründung erfordert kein Mindestkapital und auch keinen Gesellschaftervertrag, es ist jedoch empfehlenswert, einen schriftlichen Gesellschaftervertrag abzuschließen.
Bemerkenswert und risikobehaftet ist jedoch der Umstand, dass die Gesellschafter unmittelbar und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der GbR mit ihrem gesamten Vermögen haften. Das heißt, Sie haften nicht nur für das, was Sie tun oder unterlassen, sondern auch für das, was ihr Gesellschafter/ Ihre Gesellschafter tun oder auch nicht tun. Aus diesem Grund würde ich persönlich nie eine GbR gründen.
Aber Achtung, auch bei gemeinsamer Auftragsbearbeitung in Form einer Kooperation können wir von dem Kunden als GbR gesehen werden. Deshalb ist in diesen Fällen wichtig, dass wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder von uns in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet.