Welche Zuschüsse gibt es für Existenzgründer

 
a) Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit für Gründungen aus ALG I

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und eine hauptberufliche Selbständigkeit anstreben, könnte der Gründungszuschuss für Sie ein interessantes Fördermittel sein. Hier können Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, d.h. aus dem Bezug von ALG I, gefördert werden, wenn sie in eine tragfähige Vollexistenzen führen. Als Gründer sollten Sie für die Zukunft also dauerhaft mit Gewinn rechnen können.

Die Förderung ist vor der Gründung bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist eine Ermessensleistung. Als Zahlungsvoraussetzung sind die Geschäftstätigkeit sowie die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachzuweisen. Die Tragfähigkeitsbestätigung wird auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes von den zuständigen Kammern (IHK, HWK), Steuerberatern bzw. Unternehmensberatern ausgestellt. Bitte erfragen Sie in diesem Zusammenhang die Ihnen dadurch entstehenden Kosten.

Der Gründungszuschuss kann über insgesamt 15 Monate gezahlt werden. Er soll in einer ersten Förderphase den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer gewährleisten. In einer zweiten Förderphase sichert sie nur noch den Sozialversicherungsschutz. Seit dem 01.01.2012 besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung!

1. Phase:    
Der Gründer kann über einen Zeitraum von 6 Monaten einen Zuschuss in Höhe seines bisherigen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 € erhalten. Wichtig: zum Gründungstermin besteht ein Restanspruch auf ALG I in Höhe von 150 Tagen.

2. Phase:                
Der Gründer erhält eine Pauschale in Höhe von 300 €  für den Zeitraum von 9 Monaten. Dieser Zuschuss muss vor Ablauf der Leistungen aus der Phase eins beantragt werden, die Zahlung soll von einer positiven Unternehmensentwicklung abhängig gemacht werden.


b) Einstiegsgeld vom Jobcenter für Gründungen aus ALG II
    
Gründer aus ALG II haben die Möglichkeit, beim zuständigen Jobcenter Einstiegsgeld nach §16b SGB II zu beantragen. Für Investitionen bis 5.000 € besteht außerdem die Chance, Zuschüsse oder Darlehen nach §16c zu erhalten.