Beratungsförderung nach Gründung (Unternehmensberatung)


Ab 2016 wird die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen – neu ausgerichtet.

Das neue Programm heißt „Förderung unternehmerischen Know-hows" und fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland", „Turn-Around-Beratung" und „Runder Tisch" zusammen.
Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind.


Wer wird gefördert?

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an:

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.


Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Die Fördersätze sind wie folgt:

  • 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
  • 60 % Region Lüneburg
  • 50 % alle übrigen Regionen
  • 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort


Übersicht zu den Förderhöhen

Unternehmensart Bemessungsgrundlage
Fördersatz 
maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euro
80% 
60%
50%
3.200 Euro
2.400 Euro
2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euro 80% 
60%
50%
2.400 Euro
1.800 Euro
1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 Euro  90% 2.700 Euro


Was wird gefördert?


a) Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen mit Inhalten zu

  • wirtschaftlichen
  • finanziellen
  • personellen und
  • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

b) Spezielle Beratungen

  • von Frauen oder
  • von Migrantinnen oder Migranten oder
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Hierbei geht es vor allem darum, strukturellen Ungleichheiten Rechnung zu tragen.


c) Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.


Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen (nicht der oder die Berater). Wir unterstützen Sie hierbei jedoch gern. Der Antrag ist vor Beratungsbeginn zustellen, eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

 

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen ab 2016)